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OLG Hamm, 24.11.2000 - 25 U 22/00 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95
Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher …
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2000 - 25 U 22/00
Vermittler von Termingeschäften müssen ungefragt über die wesentlichen Grundlagen und die wirtschaftlichen Zusammenhänge schriftlich unmißverständlich aufklären, wobei wichtige Informationen nicht drucktechnisch oder durch ihre Platzierung in den Hintergrund treten dürfen, BGH WM 1996, 1214 f. Diesen Anforderungen genügt die Aufklärung der Beklagten zu 1. nicht.